Rechtsprechung
VG München, 15.03.2012 - M 12 K 11.5841 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kuhprämie; Milcherzeuger; höhere Gewalt; außergewöhnliche Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.03.2012 - M 12 K 11.5841
- VGH Bayern, 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 27.06.2011 - 21 ZB 09.2539
Keine Zulassungsgründe
Auszug aus VG München, 15.03.2012 - M 12 K 11.5841
Mit dem Begriff der höheren Gewalt in diesem Sinne sind alle ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisse erfasst, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können; unter außergewöhnlichen Umständen sind nur solche Fälle zu verstehen, die denen höherer Gewalt im Gewicht gleichstehen (vgl. BayVGH v. 27.06.2011 - 21 ZB 09.2539 Rdnr. 5).
- VG München, 28.11.2013 - M 12 K 13.3555
Grünlandprämie; Betriebsprämie; Verstoß gegen Cross-Compliance-Bestimmungen; …
Die dagegen erhobene Klage wurde mit Urteil vom 15. März 2012 abgewiesen (M 12 K 11.5841).Diesbezüglich wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. März 2012, Az. M 12 K 11.5841, das mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2013, Az. 21 ZB 12.1695, rechtskräftig geworden ist, verwiesen.
- VGH Bayern, 07.07.2014 - 21 ZB 14.489
Landwirtschaftsrecht; Grünlandprämie; Betriebsprämie
Wegen der Einzelheiten wird auf die den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts vom 15. März 2012 (Az. M 12 K 11.5841) und des Senats vom 13. Februar 2013 (Az. 21 ZB 12.1695) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Kuhprämie nach § 7 MilchSoPrG für das Jahr 2010 verwiesen, die für die Grünlandprämie entsprechend gelten. - VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 ZB 14.2863
Betriebsprämie und Grünlandprämie 2011; Ausgleichszulage 2011; Cross Compliance; …
Soweit die Klägerin schließlich auf ihre Klagebegründung in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht wegen Gewährung der Kuhprämie für das Jahr 2010 verweist (M 12 K 11.5841), fehlt es bereits an einer ordnungsgemäßen Darlegung eines Zulassungsgrundes (§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO).